Barrierefreie Website
Für alle nutzbar, auch nach BFSG.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wir prüfen, ob Ihre Website betroffen ist, machen bestehende Seiten barrierefrei oder bauen neu nach WCAG 2.1 Level AA. Ohne Panikmache und ohne Overlay-Tools.

Betrifft das Gesetz
auch Ihre Website?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025. Es verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Bei Websites geht es vor allem um Angebote, über die Verbraucher online Verträge abschließen: Onlineshops, Buchungs- und Terminsysteme, Bestellformulare.

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Ob eine reine Informationsseite ohne Buchung oder Bestellung betroffen ist, hängt vom Einzelfall ab. Das sollten Sie rechtlich prüfen lassen, wir sind keine Anwälte.

Unabhängig vom Gesetz gilt: Eine barrierefreie Website ist für alle besser nutzbar. Sie ist klarer aufgebaut, auf dem Handy leichter zu bedienen, für ältere Menschen gut lesbar und für Google besser zu verstehen.

28.06.2025

Seit diesem Tag gilt das BFSG

WCAG 2.1 AA

Technischer Maßstab über die Norm EN 301 549

100.000 €

Höchstbetrag für Bußgelder bei Verstößen

Von der Prüfung
zur barrierefreien Seite.

01

Betroffenheit klären

Wir schauen gemeinsam, ob Ihre Website Verträge mit Verbrauchern ermöglicht und ob die Ausnahme für Kleinstunternehmen greift. Die rechtliche Bewertung bleibt bei Ihrem Anwalt, die technische übernehmen wir.

02

Technischer Check

Automatisierte Tests nach WCAG 2.1 AA auf allen Seiten, dazu eine Prüfung von Hand: Tastaturbedienung, Fokus, Überschriften, Formulare, Kontraste.

03

Bericht mit Prioritäten

Sie bekommen eine verständliche Liste: was dringend ist, was wenig Aufwand macht und was warten kann. Ohne Fachchinesisch.

04

Umsetzung im Code

Wir beheben die Probleme direkt im Code: Kontraste, Alternativtexte, Beschriftungen, Tastaturbedienung, Struktur. Bei sehr alten Systemen ist ein Neubau oft die günstigere Lösung.

05

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wer unter das Gesetz fällt, braucht eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website. Wir bereiten sie technisch vor und binden sie ein.

06

Dranbleiben

Neue Inhalte können neue Hürden schaffen. Auf Wunsch prüfen wir regelmäßig nach, etwa im Rahmen eines Wartungspakets.

Was eine Website
barrierefrei macht.

Wahrnehmbar

Ausreichende Kontraste, Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos. Inhalte müssen auch ohne Farbe und ohne Bild verständlich sein.

Bedienbar

Alles muss sich mit der Tastatur bedienen lassen, mit sichtbarem Fokus. Nichts blinkt oder bewegt sich, ohne dass man es stoppen kann.

Verständlich

Klare Sprache, eindeutige Beschriftungen in Formularen, verständliche Fehlermeldungen. Die Seite verhält sich so, wie man es erwartet.

Robust

Sauberer Code, den Screenreader und andere Hilfsmittel zuverlässig auslesen können. Genau hier scheitern viele Baukästen und Overlay-Tools.

Wir haben zuerst
bei uns angefangen.

Bevor wir Barrierefreiheit anbieten, haben wir QOM.de selbst geprüft: automatisierte Tests nach WCAG 2.1 AA auf allen Seiten, am Computer und auf dem Handy. Gefundene Probleme bei Kontrasten, Navigation und Seitenstruktur haben wir behoben. Die automatisierten Tests zeigen keine Fehler mehr.

Neue Websites bauen wir überwiegend barrierefrei. Ihre Wünsche haben dabei Vorrang: Wenn eine gestalterische Idee mit Barrierefreiheit kollidiert, sagen wir Ihnen das offen und Sie entscheiden. Grundsätzlich gilt: Von Anfang an mitdenken ist günstiger, als später nachzubessern.

Den Preis für Prüfung und Umsetzung nennen wir nach einem ersten Blick auf Ihre Seite. Das kostenlose Erstgespräch ist dafür der beste Start. Unsere Preise im Überblick →

WCAG 2.1 AA Prüfung von Hand Keine Overlay-Tools

Häufige Probleme

Was wir oft finden

Schwache Kontraste Bilder ohne Alternativtext Formulare ohne Beschriftung Menüs nur mit Maus bedienbar Falsche Überschriften

Was Unternehmen zur
Barrierefreiheit fragen.

Das hängt davon ab, ob Verbraucher über Ihre Website Verträge abschließen können, etwa über einen Shop, eine Buchung oder ein Bestellformular. Außerdem zählt, ob die Ausnahme für Kleinstunternehmen greift. Im Erstgespräch klären wir die technische Seite. Die rechtliche Einschätzung sollte ein Anwalt geben.

In der Regel nicht. Solche Tools legen eine Schicht über die Seite, beheben aber die Probleme im Code nicht. Screenreader und Tastaturnutzer stoßen weiter auf dieselben Hürden.

Bei einem Neubau denken wir Barrierefreiheit von Anfang an mit, soweit sie zu Ihren Wünschen passt. Unsere Website-Pakete beginnen bei 990 € netto. Bei bestehenden Seiten hängt der Aufwand vom System und vom Zustand ab. Den Preis nennen wir nach einem ersten Check.

Bei betroffenen Unternehmen kann die zuständige Marktüberwachungsbehörde Bußgelder bis 100.000 € verhängen oder das Angebot untersagen. Außerdem sind Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände möglich.

Indirekt ja. Saubere Überschriften, Alternativtexte und eine klare Struktur helfen Suchmaschinen und KI-Systemen, Ihre Inhalte zu verstehen. Ein direkter Rankingfaktor ist Barrierefreiheit aber nicht.

Ist Ihre Website barrierefrei?

Schicken Sie uns die Adresse. Im kostenlosen Erstgespräch sagen wir Ihnen, wo die größten Hürden liegen und was sich mit wenig Aufwand beheben lässt.

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